Haftungsausschluss & Datenschutz
Da unsere Leiter ehrenamtlich tätig sind, können wir ihnen keine weitgehende persönliche Haftung auferlegen. Unsere Haftung ist daher wie folgt beschränkt:
1. Die persönliche Haftung der Leiter ist über die Leistungen der vorhandenen Versicherung hinaus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, also auch im Falle einer Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer einen Schaden erleidet oder verursacht, nachdem er eine Weisung der Leitung unbeachtet gelassen oder sich unerlaubt von der Gemeinschaft entfernt hat.
2. Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden, für welchen der Veranstalter oder ein Leiter in Anspruch genommen wird (z. B. aus § 823 BGB), so ist der Teilnehmer verpflichtet, den in Anspruch Genommenen von der Haftung freizustellen, soweit keine Versicherung den Schaden übernimmt.
3. Verstößt ein Teilnehmer trotz Ermahnung ständig oder in einer schwerwiegenden Sache gegen die Anordnung eines Leiters, wird er auf Kosten und Verantwortung der Eltern vorzeitig nach Hause geschickt.
4. Unerlaubtes Entfernen von der Gemeinschaft sowie jedes Verhalten, das den Verbleib der Gruppe auf dem Freizeitgelände gefährdet, ist „schwerwiegend“ im Sinne dieser Regelung. Ein Anspruch auf teilweise Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht nicht.
5. Es wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung für Gegenstände übernommen, die im Rahmen der Freizeit verloren gehen, abhanden oder zu Schaden kommen.
6. Im Zuge der Freizeitanmeldung werden Daten an die Freizeitleitung der EFCG Rastatt übermittelt. Diese Daten werden nur dazu verwendet eine teilnehmergerechte Freizeit zu gestalten.
7. Während der Freizeit werden Bild- und Filmaufnahmen von den Kindern gemacht. Diese Aufnahmen werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt, auf Info-Flächen der Gemeinde sowie auf der Homepage des Veranstalters veröffentlicht.