Haftungsausschluss, Verhaltensregeln & Datenschutz

Da unsere Leiter ehrenamtlich tätig sind, können wir ihnen keine weitgehende persönliche Haftung auferlegen. Unsere Haftung sowie das Miteinander sind wie folgt geregelt:

1. Haftungsbeschränkung

Die persönliche Haftung der Leiter ist über die Leistungen der vorhandenen Versicherung hinaus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist (auch bei Fahrlässigkeit). Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer einen Schaden erleidet oder verursacht, nachdem er eine Weisung missachtet oder sich unerlaubt entfernt hat. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände sowie Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

2. Verhaltensregeln (Do’s & Don’ts)

Für ein gelingendes Miteinander gelten folgende Regeln:

  • Respekt: Alle Teilnehmer und Leiter werden mit Respekt behandelt. Den Anweisungen der Leiter ist Folge zu leisten (Weisungsbefugnis).

  • Gemeinschaft: Das Programm ist verpflichtend. Die Gemeinschaft steht im Vordergrund; Absonderungen (z. B. Pärchenbildung) sind nicht gestattet.

  • Ordnung: Das Gelände ist sauber zu halten. Die Nachtruhe ist aus Rücksichtnahme einzuhalten.

  • Verbote: Der Besitz/Konsum von Alkohol, Nikotin oder Suchtmitteln sowie Schimpfwörter sind strikt untersagt. Provozierende oder sexuell reizende Kleidung ist zu vermeiden. Gegenstände, die nicht auf der Packliste stehen, bleiben zu Hause.

  • Gelände: Das Verlassen des Geländes ist nur nach Absprache mit einem Campleiter erlaubt.

3. Folgen bei Verstößen

Verstößt ein Teilnehmer trotz Ermahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Regeln (insb. bei unerlaubtem Entfernen oder Suchtmittelkonsum), wird er auf Kosten und Verantwortung der Eltern vorzeitig nach Hause geschickt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht in diesem Fall nicht.

4. Freistellung

Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden, für den der Veranstalter in Anspruch genommen wird, ist der Teilnehmer (bzw. die Erziehungsberechtigten) zur Freistellung von der Haftung verpflichtet, sofern keine Versicherung greift.

5. Datenschutz & Medien

Die übermittelten Daten dienen ausschließlich der Freizeitgestaltung. Während der Freizeit werden Bild- und Filmaufnahmen erstellt. Diese werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt sowie auf Info-Flächen der Gemeinde und der Homepage veröffentlicht.